Anhang II EU AI Act

Liste der Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii

Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:

  • Terrorismus,
  • Menschenhandel,
  • sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
  • illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
  • illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
  • Mord, schwere Körperverletzung,
  • illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
  • illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
  • Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
  • Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
  • Flugzeug- oder Schiffsentführung,
  • Vergewaltigung,
  • Umweltkriminalität,
  • organisierter oder bewaffneter Raub,
  • Sabotage,
  • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.

Finale Version vom 12. Juli 2024, siehe https://cair4.eu/eu-ai-act-2024-07-de

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