Anhang XII EU AI Act
Transparenzinformationen gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b – technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck für nachgelagerte Anbieter, die das Modell in ihr KI-System integrieren
Die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen enthalten mindestens Folgendes:
1. eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells einschließlich
a) der Aufgaben, die das Modell erfüllen soll, sowie der Art und des Wesens der KI-Systeme, in die es integriert werden kann;
b) die anwendbaren Regelungen der akzeptablen Nutzung;
c) das Datum der Freigabe und die Vertriebsmethoden;
d) gegebenenfalls wie das Modell mit Hardware oder Software interagiert, die nicht Teil des Modells selbst ist, oder wie es zu einer solchen Interaktion verwendet werden kann;
e) gegebenenfalls die Versionen der einschlägigen Software im Zusammenhang mit der Verwendung des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck;
f) die Architektur und die Anzahl der Parameter;
g) die Modalität (zum Beispiel Text, Bild) und das Format der Ein- und Ausgaben;
h) die Lizenz für das Modell.
2. Eine Beschreibung der Bestandteile des Modells und seines Entwicklungsprozesses, einschließlich
a) die technischen Mittel (zum Beispiel Betriebsanleitungen, Infrastruktur, Instrumente), die für die Integration des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck in KI-Systeme erforderlich sind;
b) Modalität (zum Beispiel Text, Bild usw.) und Format der Ein- und Ausgaben und deren maximale Größe (zum Beispiel Länge des Kontextfensters usw.);
c) gegebenenfalls Informationen über die für das Trainieren, Testen und Validieren verwendeten Daten, einschließlich der Art und Herkunft der Daten und der Aufbereitungsmethoden.
Finale Version vom 12. Juli 2024, siehe https://cair4.eu/eu-ai-act-2024-07-de
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