KI und EU AI Act in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Lesedauer 3 Minuten

Private und gesetzliche Krankenkassen erhoffen sich viele Vorteile vom Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Insbesondere bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird die Nutzung von KI aber nicht nur durch den EU AI Act geregelt, sondern auch durch die SGBs und nicht zuletzt die DSGVO. Ein Einblick in aktuelle Praxiserfahrungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen sind regulatorisch noch stärker gebunden als private. Insofern ist die Umsetzung des EU AI Acts noch ein wenig anspruchsvoller als dies ohnehin der Fall ist. Besonders wichtig ist das Zusammenspiel mit den Sozialgesetzbüchern (SGBs). Am Ende des Beitrags gibt es noch ein kurzes Quiz.

Normen zu diesem Beitrag:

  • Artikel 3 Nr. 1 EU AI Act
  • Artikel 5 EU AI Act
  • Artikel 6 EU AI Act
  • Artikel 27 EU AI Act
  • Artikel 113 EU AI Act

Webinar: „EU AI Act für Kostenträger“

Ende Oktober 2023 fand ein Webinar des CDR-Magazins zum Einsatz von KI bei Kostenträgern und damit einhergehenden regulatorischen Herausforderungen statt. Im einem von drei Fachbeiträgen erläuterte Mathias Schadly, welche Erfahrungen die AOK Bayern beim Zusammenspiel des (künftigen) EU AI Acts mit allgemeinen Datenschutzregelungen, aber auch mit den SGBs sammeln konnte. Er beleuchtet dabei u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Ausgangslage besteht bzgl. EU AI ACT aus Sicht eines (gesetzlichen) Kostenträgers?
  • Welche Herangehensweise zur Systematisierung des Themenkomplexes wurde gewählt?
  • Wie kann die Bewertung der Kritikalität i.S.d. künftigen Artikel 6 des EU AI Act erfolgen?

Inhalt und Ziel dieses Beitrags war es insbesondere, die von der AOK Bayern in der Praxis evaluierten Herausforderungen im Hinblick auf die Einordnung und Umsetzung des EU AI Acts von und durch (gesetzliche) Kostenträger zu vermitteln.

1. Vortrag der AOK Bayern

Der Vortrag von Mathias Schadly der AOK Bayern kann hier als Webinar-Mitschnitt angeschaut werden. Da der Vortrag im Oktober 2023 gehalten wurde und die finalen Inhalte des EU Acts noch nicht feststanden, wurde dieser vom Referenten als EU AI Act „to come“ bezeichnet. Die hier relevanten Inhalte sind mit der finalen Version des EU AI Acts aber nur unwesentlich geändert worden. Der Vortrag ist insofern noch aktuell.

Die Folien des Vortrags können hier downgeloaded werden.

2. Darauf kommt es an:

Der Vortrag beleuchtet einige Themen, die hier noch einmal abschließend beleuchtet und um einige Punkte erweitert werden sollen:

  • Als Körperschaft des öffentlichen Rechs müssen gesetzliche Krankenversicherer eine Dateschutzfolgenabschätzung durchführen. Hinzu kommt für GKV eine Grundrechtliche Folgenabschätzung nach Artikel 27 EU AI Act.
  • Die AOK Bayern nutzt zur Bewertung der Automatisierungsgrade von KI das fünfstufige BSI-Modell:
    • (Stufe 0 – Mensch entscheidet)
    • Stufe 1 – assistiertes Entscheiden
    • Stufe 2 – teilweises Entscheiden
    • Stufe 3 – geprüftes Entscheiden
    • Stufe 4 – delegiertes Entscheiden
    • Stufe 5 – autonomes Entscheiden
  • Eine zentrale Fragestellung liegt darin, ob und wie weit man als GKV Anbieter i.S.v. Artikel 3 Nr. 3 EU AI Act einer KI und/oder Betreiber bzw. Nutzer einer KI i.S.v. Artikel 3 Nr. 4 EU AI Act ist.
  • Im Hinblick auf die DSGVO und das SGB X wird eine Checkliste für Ausschlusskriterien im Hinblick auf verbotene Praktiken i.S.v. Artikel 5 EU AI Act verwendet.
  • Für das Prüfen von Hochrisiko-KI i.S.v. Artikel 6 EU AI Act wird ein Risiko/Maßnahmen-Modell verwendet. Hierzu hat der Gesetzgeber mit Anhang III (siehe Link zu Artikel 6) auch eine spezifische Regelung für Krankenversicherungen eingeführt.
  • Bezüglich Datenschutz bei der Nutzung von Trainingsdaten erfolgt eine Klassifikation aller Daten und Informationen vor deren Verwendung.

3. Es wird nicht einfacher

Als Fazit wird vom Referenten festgestellt, dass der EU AI Act vielen Markterfordernissen hinterher zu laufen droht sowie Redundanzen und begriffliche Abweichungen im Hinblick auf die DSGVO enthält. Der langfristige Mehrwert von KI wird insbesondere am Anfang durch hohe (regulatorische) Initialaufwände relativiert.

So oder so: Das Ansehen des Beitrags ist auf jeden Fall hilfreich und sinnvoll für alle, die sich mit KI im Gesundheitswesen befassen.


Zum Schluss noch ein kurzer Abschlusstest zum Thema EU AI Act und Gesetzliche Krankenversicherung:

Quiz zur Bedeutung des EU AI Acts für gesetztliche Krankenversicherungen

In diesem Quiz haben wir fünf Fragen zum Thema „KI-Modelle, KI-Modell-Merger und außereuropäische Anbieter“ i.S.d. EU AI Acts für Dich zusammengestellt.

1 / 5

Welche wichtigen Normen sind neben dem EU AI Act bei GKVs besonders zu beachten (mehrere Antworten möglich)?

2 / 5

Müssen private Krankenversicherungen auch eine grundrechtliche Folgenabschätzung i.S.v. Artikel 27 EU AI Act durchführen?

3 / 5

Welcher Risikoklasse unterliegen KI-Systeme zur Risikobewertung und Preisbildung bei Krankenversicherungen?

4 / 5

Kann ein IT-Unternehmen ein nachgelagerter Anbieter eines KI-Modells sein?

5 / 5

Aus welchem Anhang des EU AI Acts ergeben sich Pflichten für nachgelagerte Anbieter von KI-Modellen?

Your score is

Die durchschnittliche Punktzahl ist 0%

0%


Quellen, die diesem Artikel zugrundeliegen oder ihn ergänzen:


Über den Autor:

Be First to Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert